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UVV-Prüfung bei Hubarbeitsbühnen

Die UVV-Prüfung ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die wiederkehrende Prüfung von Hubarbeitsbühnen. Die BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber zur Prüfung von Arbeitsmitteln. Die DGUV Information 308-007 gibt praktische Hinweise zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen. Die TRBS 1201 konkretisiert die Prüfanforderungen.

Aktualisiert: September 2026

BetrSichV §14 — Prüfung von Arbeitsmitteln

Die BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. Hubarbeitsbühnen sind Arbeitsmittel. Art, Umfang und Fristen der Prüfung sind in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

DGUV Information 308-007 — Hubarbeitsbühnen

Die DGUV Information 308-007 gibt praktische Hinweise zum Betrieb und zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen. Sie behandelt Auswahl, Prüfung, Sicherheitseinrichtungen und Dokumentation.

Die Information ist keine Rechtsverordnung, sondern eine Konkretisierung der BetrSichV aus Sicht der Unfallversicherungsträger.

TRBS 1201 — Prüfungen und Kontrollen

Die TRBS 1201 konkretisiert die Anforderungen der BetrSichV an Prüfungen, Prüffristen und Dokumentation von Arbeitsmitteln.

TRBS 1203 — Befähigte Person

Die TRBS 1203 definiert die Anforderungen an eine befähigte Person. Sie muss über die nötige Sachkunde, Erfahrung und Weiterbildung verfügen.

Abgrenzung: DGUV Grundsatz 308-008

Der DGUV Grundsatz 308-008 regelt die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen. Er betrifft die Qualifikation der bedienenden Person, nicht die Prüfung des Arbeitsmittels. Beide Bereiche sind fachlich getrennt.

Abgrenzung der Ebenen

EbeneRegelwerkCharakter
GesetzBetrSichV §14Verbindlich
DGUV-InformationDGUV 308-007Praktische Hinweise
Technische RegelTRBS 1201Konkretisierung der BetrSichV
Technische RegelTRBS 1203Anforderungen an befähigte Person

Hubarbeitsbühnen-Prüfung digital dokumentieren

PrüfAssist unterstützt bei der Einhaltung dieser Vorschriften: bühnentypspezifische Prüfpunkte, Sicherheitseinrichtungen als eigene Prüfpunkte, Mängelerfassung mit Foto und PDF-Protokolle.

Häufige Fragen

UVV-Prüfung ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die wiederkehrende Prüfung von Hubarbeitsbühnen. Die BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber zur Prüfung von Arbeitsmitteln. Die DGUV Information 308-007 gibt praktische Hinweise zur Prüfung. Die TRBS 1201 konkretisiert die Prüfanforderungen.