Fachartikel

Vorschriften zur Regalprüfung

Die Regalprüfung wird durch mehrere Regelwerke geregelt. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber zur Prüfung von Arbeitsmitteln. Die DIN EN 15635 spezifiziert die Anforderungen an Regalanlagen. Die DGUV Regel 108-007 ergänzt Arbeitsschutzaspekte.

Aktualisiert: September 2026

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die BetrSichV ist die zentrale Rechtsverordnung für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln. Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Regalanlagen vor der ersten Verwendung und wiederkehrend geprüft werden.

Die Prüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt werden. Die BetrSichV legt fest, dass Art, Umfang und Fristen der Prüfung in einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen sind.

DIN EN 15635 — Ortsfeste Regale aus Stahl

Die DIN EN 15635 ist die fachliche Norm für die Anwendung und Wartung von Regalanlagen aus Stahl. Sie definiert zwei Prüfebenen:

  • Wöchentliche Sichtkontrolle durch unterwiesene Mitarbeiter. Ziel: sichtbare Schäden erkennen und melden.
  • Jährliche Inspektion durch eine fachkundige Person. Ziel: eingehende Prüfung aller Bauteile mit Dokumentation.

Die Norm enthält die Schadensklassifizierung in drei Klassen: grün (keine Verminderung der Tragfähigkeit), gelb (Reparatur innerhalb 4 Wochen) und rot (sofort entladen und sperren).

DGUV Regel 108-007 — Lagereinrichtungen

Die DGUV Regel 108-007 der Berufsgenossenschaften ergänzt die DIN EN 15635 um Arbeitsschutzaspekte. Sie behandelt Lagereinrichtungen und -geräte und gibt Hinweise zur sicheren Verwendung von Regalanlagen im Arbeitsumfeld.

Prüfarten im Überblick

PrüfartHäufigkeitDurchgeführt von
SichtkontrolleWöchentlichUnterwiesene Mitarbeiter
InspektionJährlichFachkundige Person
Außerordentliche PrüfungNach SchadensereignisFachkundige Person

Verantwortlichkeiten

Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung der Prüfpflichten verantwortlich. Er muss eine befähigte Person mit der Prüfung beauftragen und sicherstellen, dass Mängel behoben werden. Die befähigte Person führt die Prüfung durch, dokumentiert die Ergebnisse und bewertet die Schadensklassen.

Die Dokumentation der Prüfung ist Teil der Prüfpflicht. Ein Prüfprotokoll muss mindestens Prüfergebnis, festgestellte Mängel, Maßnahmen und den nächsten Prüftermin enthalten.

Regalprüfung digital dokumentieren

PrüfAssist unterstützt bei der Einhaltung dieser Vorschriften: geführte Prüfpunkte je Regaltyp, Schadensklassifizierung nach DIN EN 15635, automatische Fristenüberwachung und PDF-Protokolle.

Häufige Fragen

Der Arbeitgeber ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, Regalanlagen als Arbeitsmittel vor der ersten Verwendung und in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. Die Prüfung muss durch eine befähigte Person durchgeführt werden.