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UVV-Prüfung bei Flurförderzeugen

Die UVV-Prüfung ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die wiederkehrende Prüfung von Flurförderzeugen nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68. Die BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber zur Prüfung von Arbeitsmitteln. Die DGUV Vorschrift 68 schreibt mindestens jährliche Prüfungen durch eine befähigte Person vor. Die TRBS 1201 konkretisiert die Prüfanforderungen.

Aktualisiert: September 2026

BetrSichV §14 — Prüfung von Arbeitsmitteln

Die BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. Flurförderzeuge sind Arbeitsmittel. Art, Umfang und Fristen der Prüfung sind in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

DGUV Vorschrift 68 — Flurförderzeuge

Die DGUV Vorschrift 68 ist die Unfallverhütungsvorschrift für Flurförderzeuge. Sie regelt Prüfung, Betrieb, Sicherheitseinrichtungen und Prüffristen. Sie schreibt mindestens jährliche Prüfungen durch eine befähigte Person vor.

Die Vorschrift fordert Dokumentation der Prüfung in einem Prüfprotokoll.

TRBS 1201 — Prüfungen und Kontrollen

Die TRBS 1201 konkretisiert die Anforderungen der BetrSichV an Prüfungen, Prüffristen und Dokumentation. Sie beschreibt, was bei der Prüfung von Arbeitsmitteln zu beachten ist.

TRBS 1203 — Befähigte Person

Die TRBS 1203 definiert die Anforderungen an eine befähigte Person. Sie muss über die nötige Sachkunde, Erfahrung und Weiterbildung verfügen. Die befähigte Person kann intern oder extern sein.

Abgrenzung: DGUV Grundsatz 308-001

Der DGUV Grundsatz 308-001 regelt die Ausbildung und Beauftragung von Staplerfahrern. Er betrifft die Qualifikation der bedienenden Person, nicht die Prüfung des Arbeitsmittels. Beide Bereiche sind fachlich getrennt: Die UVV-Prüfung prüft das Fahrzeug, der DGUV Grundsatz 308-001 qualifiziert den Fahrer.

Abgrenzung der Ebenen

EbeneRegelwerkCharakter
GesetzBetrSichV §14Verbindlich
UnfallverhütungsvorschriftDGUV Vorschrift 68Verbindlich für BG-Mitglieder
Technische RegelTRBS 1201Konkretisierung der BetrSichV
Technische RegelTRBS 1203Anforderungen an befähigte Person

Staplerprüfung digital dokumentieren

PrüfAssist unterstützt bei der Einhaltung dieser Vorschriften: fahrzeugspezifische Prüfpunkte, Mängelerfassung mit Foto, Prüffristenverwaltung und PDF-Protokolle nach DGUV Vorschrift 68.

Häufige Fragen

UVV-Prüfung ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die wiederkehrende Prüfung von Flurförderzeugen nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68. Die Prüfung muss mindestens jährlich durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Sie umfasst Fahrwerk, Hubgerüst, Bremsen, Lenkung, Hydraulik, Sicherheitseinrichtungen und Kennzeichnung.