Die Prüfung von Leitern und Tritten wird durch mehrere Regelwerke geregelt. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber zur Prüfung von Arbeitsmitteln. Die TRBS 2121 Teil 2 konkretisiert die Anforderungen für die Arbeit mit Leitern. Die DGUV Information 208-016 gibt praktische Hinweise zur sicheren Benutzung.
Aktualisiert: September 2026
Die BetrSichV ist die zentrale Rechtsverordnung für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln. Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Leitern vor der ersten Verwendung und wiederkehrend geprüft werden.
Die Prüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfung sind in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Die DGUV Information 208-016 der Berufsgenossenschaften gibt praktische Hinweise zur sicheren Benutzung von Leitern. Sie behandelt die Auswahl, Prüfung, Kennzeichnung und Aussonderung von Leitern und Tritten.
Die Information ist keine Rechtsverordnung, sondern eine Konkretisierung der BetrSichV aus Sicht der Unfallversicherungsträger. Bei der Prüfung gibt sie Anhaltswerte für Prüffristen und Prüfpunkte.
Die TRBS 2121 Teil 2 ist eine Technische Regel für die Betriebssicherheit. Sie konkretisiert die Anforderungen der BetrSichV für die Arbeit mit Leitern und Tritten. Sie beschreibt Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Anforderungen an die Beschaffenheit von Leitern.
| Ebene | Regelwerk | Charakter |
|---|---|---|
| Gesetz | BetrSichV | Verbindlich |
| Technische Regel | TRBS 2121-2 | Konkretisierung der BetrSichV |
| DGUV-Information | DGUV Information 208-016 | Praktische Hinweise |
| Norm | DIN EN 131 | Bauliche Anforderungen |
Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung der Prüfpflichten verantwortlich. Er muss eine befähigte Person mit der Prüfung beauftragen und sicherstellen, dass Mängel behoben oder defekte Leitern ausgesondert werden.
Die Dokumentation der Prüfung ist Teil der Prüfpflicht. Ein Prüfprotokoll muss mindestens Prüfergebnis, festgestellte Mängel, Maßnahmen und den nächsten Prüftermin enthalten.
PrüfAssist unterstützt bei der Einhaltung dieser Vorschriften: typspezifische Prüfpunkte, Mängelerfassung mit Foto, Prüffristenverwaltung und PDF-Protokolle.