Fachartikel

Vorschriften zur Leiterprüfung

Die Prüfung von Leitern und Tritten wird durch mehrere Regelwerke geregelt. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber zur Prüfung von Arbeitsmitteln. Die TRBS 2121 Teil 2 konkretisiert die Anforderungen für die Arbeit mit Leitern. Die DGUV Information 208-016 gibt praktische Hinweise zur sicheren Benutzung.

Aktualisiert: September 2026

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die BetrSichV ist die zentrale Rechtsverordnung für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln. Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Leitern vor der ersten Verwendung und wiederkehrend geprüft werden.

Die Prüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfung sind in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

DGUV Information 208-016 — Leitern sicher benutzen

Die DGUV Information 208-016 der Berufsgenossenschaften gibt praktische Hinweise zur sicheren Benutzung von Leitern. Sie behandelt die Auswahl, Prüfung, Kennzeichnung und Aussonderung von Leitern und Tritten.

Die Information ist keine Rechtsverordnung, sondern eine Konkretisierung der BetrSichV aus Sicht der Unfallversicherungsträger. Bei der Prüfung gibt sie Anhaltswerte für Prüffristen und Prüfpunkte.

TRBS 2121 Teil 2 — Gefährdungen bei der Arbeit mit Leitern

Die TRBS 2121 Teil 2 ist eine Technische Regel für die Betriebssicherheit. Sie konkretisiert die Anforderungen der BetrSichV für die Arbeit mit Leitern und Tritten. Sie beschreibt Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Anforderungen an die Beschaffenheit von Leitern.

Abgrenzung: Gesetz, Regel, Information

EbeneRegelwerkCharakter
GesetzBetrSichVVerbindlich
Technische RegelTRBS 2121-2Konkretisierung der BetrSichV
DGUV-InformationDGUV Information 208-016Praktische Hinweise
NormDIN EN 131Bauliche Anforderungen

Verantwortlichkeiten

Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung der Prüfpflichten verantwortlich. Er muss eine befähigte Person mit der Prüfung beauftragen und sicherstellen, dass Mängel behoben oder defekte Leitern ausgesondert werden.

Die Dokumentation der Prüfung ist Teil der Prüfpflicht. Ein Prüfprotokoll muss mindestens Prüfergebnis, festgestellte Mängel, Maßnahmen und den nächsten Prüftermin enthalten.

Leiterprüfung digital dokumentieren

PrüfAssist unterstützt bei der Einhaltung dieser Vorschriften: typspezifische Prüfpunkte, Mängelerfassung mit Foto, Prüffristenverwaltung und PDF-Protokolle.

Häufige Fragen

Der Arbeitgeber ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, Leitern und Tritte als Arbeitsmittel vor der ersten Verwendung und in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. Die Prüfung muss durch eine befähigte Person durchgeführt werden.