Es gibt keine pauschale gesetzliche Vorgabe, dass Leitern einmal jährlich geprüft werden müssen. Die Prüffrist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Die DGUV Information 208-016 gibt Anhaltswerte, die bei typischer Nutzung etwa einem Jahr entsprechen.
Aktualisiert: September 2026
Die Prüffrist wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Der Arbeitgeber bestimmt, in welchen Abständen Leitern und Tritte geprüft werden müssen. Dabei berücksichtigt er:
| Faktor | Kürzere Frist | Längere Frist |
|---|---|---|
| Nutzungshäufigkeit | Täglich, intensiv | Gelegentlich |
| Beanspruchung | Schwere Lasten, Standortwechsel | Geringe Belastung |
| Umgebung | Feucht, korrosiv, UV | Trocken, innen |
| Vergangene Mängel | Wiederkehrende Mängel | Keine Mängel |
Unabhängig von der regelmäßigen Prüffrist muss eine Leiter sofort geprüft werden, wenn sie beschädigt wurde oder ein Schadensereignis stattgefunden hat. Bei erkennbaren Schäden besteht Aussonderungspflicht — die Leiter darf nicht mehr verwendet werden.
Die folgenden Beispiele sind als Anhalt zu verstehen und ersetzen nicht die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.
PrüfAssist verwaltet Prüffristen pro Betriebsmittel. Das Datum der nächsten Prüfung wird bei jeder Prüfung hinterlegt. PrüfAssist erinnert vor Ablauf der Frist.