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Prüffristen für Leitern und Tritte

Es gibt keine pauschale gesetzliche Vorgabe, dass Leitern einmal jährlich geprüft werden müssen. Die Prüffrist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Die DGUV Information 208-016 gibt Anhaltswerte, die bei typischer Nutzung etwa einem Jahr entsprechen.

Aktualisiert: September 2026

Wie wird die Prüffrist bestimmt?

Die Prüffrist wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Der Arbeitgeber bestimmt, in welchen Abständen Leitern und Tritte geprüft werden müssen. Dabei berücksichtigt er:

  • Art und Häufigkeit der Nutzung (täglich, gelegentlich, saisonal)
  • Beanspruchung (z.B. schwere Lasten, häufiger Standortwechsel)
  • Umgebung (Feuchtigkeit, Temperatur, Chemikalien, UV-Strahlung)
  • Erfahrungen aus vergangenen Prüfungen (wiederkehrende Mängel)
  • Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
  • Herstellerangaben und Betriebsanleitung

Einflussfaktoren im Überblick

FaktorKürzere FristLängere Frist
NutzungshäufigkeitTäglich, intensivGelegentlich
BeanspruchungSchwere Lasten, StandortwechselGeringe Belastung
UmgebungFeucht, korrosiv, UVTrocken, innen
Vergangene MängelWiederkehrende MängelKeine Mängel

Außerordentliche Prüfung

Unabhängig von der regelmäßigen Prüffrist muss eine Leiter sofort geprüft werden, wenn sie beschädigt wurde oder ein Schadensereignis stattgefunden hat. Bei erkennbaren Schäden besteht Aussonderungspflicht — die Leiter darf nicht mehr verwendet werden.

Praxisbeispiele

Die folgenden Beispiele sind als Anhalt zu verstehen und ersetzen nicht die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.

Täglich genutzte Stehleiter in einer Werkstatt
Empfohlene Frist: Etwa jährlich — Regelmäßige Nutzung, typische Beanspruchung
Leiter im Außenbereich mit UV- und Feuchtigkeitsbelastung
Empfohlene Frist: Möglicherweise kürzer — Materialermüdung durch Umgebung
Ersatzleiter, selten eingesetzt
Empfohlene Frist: Nach Gefährdungsbeurteilung — Geringe Nutzung, aber Alterung beachten
Leiter nach Anfahrschaden oder Sturz
Empfohlene Frist: Sofort — Außerordentliche Prüfung nach Schadensereignis

Prüffristen digital verwalten

PrüfAssist verwaltet Prüffristen pro Betriebsmittel. Das Datum der nächsten Prüfung wird bei jeder Prüfung hinterlegt. PrüfAssist erinnert vor Ablauf der Frist.

Häufige Fragen

Es gibt keine pauschale gesetzliche Vorgabe für die Prüffrist. Die Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Die DGUV Information 208-016 gibt Anhaltswerte, die typischerweise bei etwa einem Jahr liegen. Bei besonderer Beanspruchung kann eine kürzere Frist erforderlich sein.