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Tritte prüfen

Tritte sind eigenständige Arbeitsmittel mit einer eigenen Bauart, die sich von Leitern unterscheidet. Sie haben eine geringere Höhe, eine breitere Standfläche und häufig einen Klappmechanismus. Die Prüfung von Tritten erfordert deshalb eigene Prüfpunkte, die der spezifischen Konstruktion gerecht werden, und darf nicht als vereinfachte Leiterprüfung verstanden werden.

Aktualisiert: September 2026

Tritte als eigenständiges Arbeitsmittel

Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie werden eingesetzt, um geringe Höhen zu überwinden, etwa in Lager, Büro, Produktion oder Handwerk. Die DGUV Information 208-016 behandelt Tritte zusammen mit Leitern, stellt aber eigene Anforderungen an die Bauart und Prüfung.

Die Bauformen reichen vom festen Podestritt über Klapptritte bis hin zu Tritten mit Spreizsicherung. Jede Bauform hat spezifische sicherheitsrelevante Bauteile, die bei der Prüfung berücksichtigt werden müssen.

Prüfbereiche eines Trittes

Die Prüfung eines Trittes umfasst die folgenden Bauteile und Eigenschaften:

  • Bauart: Der Tritt wird auf seine Bauartkonformität kontrolliert. Ist er für den vorgesehenen Einsatz geeignet? Sind die Herstellerangaben eingehalten?
  • Stufen: Stufen müssen fest verbunden, rutschfest und frei von Rissen oder Verformung sein. Bei Tritten mit Sprossen statt Stufen gelten analoge Kriterien.
  • Standfläche: Die oberste Standfläche muss intakt und rutschfest sein. Beschädigungen der Standfläche können zu Stürzen führen.
  • Füße: Die Aufstandspunkte müssen einen sicheren Stand gewährleisten. Abgenutzte oder fehlende Fußkappen sind ein häufiger Mangel.
  • Verbindungselemente: Schrauben, Nieten und Gelenkbolzen sind auf festen Sitz zu prüfen.
  • Klappmechanismen: Bei Klapptritten muss der Mechanismus sicher einrasten und sich nicht unbeabsichtigt lösen. Der Klappmechanismus ist ein sicherheitskritischer Prüfpunkt.
  • Spreizsicherung: Wenn der Tritt eine Spreizsicherung hat, muss diese ein Auseinanderklappen verhindern. Die Funktion ist im gespreizten Zustand zu prüfen.
  • Stabilität: Der Tritt muss standsicher sein und sich unter Belastung nicht verwinden oder kippen.
  • Kennzeichnung: Traglastangabe, Typschild und Herstellungsdatum müssen vorhanden und lesbar sein.

Müssen Tritte regelmäßig geprüft werden?

Ja. Die BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber, alle Arbeitsmittel vor der ersten Verwendung und wiederkehrend prüfen zu lassen. Tritte sind Arbeitsmittel und unterliegen dieser Pflicht. Die DGUV Information 208-016 behandelt Tritte zusammen mit Leitern und gibt Anhaltswerte für Prüffristen.

Die konkrete Prüffrist wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Dabei sind Einsatzbedingungen, Nutzungshäufigkeit und Herstellerinformationen zu berücksichtigen. Ein Tritt in der täglichen Lager-Nutzung kann ein kürzeres Prüfintervall erfordern als ein Tritt im Büro, der selten benutzt wird. Eine pauschale Jahresfrist für alle Tritte unabhängig von den Einsatzbedingungen wird den Anforderungen der BetrSichV nicht gerecht.

Die Prüfung muss durch eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 durchgeführt werden. Zusätzlich ist vor jeder Verwendung eine Sichtprüfung durch den Nutzer erforderlich, bei der offensichtliche Mängel wie fehlende Fußkappen oder beschädigte Stufen erkannt werden.

Typische Mängel an Tritten

Die häufigsten Mängel an Tritten betreffen die Bauteile, die direkt mit dem Boden oder dem Klappmechanismus interagieren:

  • Füße abgenutzt oder fehlend, kein sicherer Stand
  • Klappmechanismus rastet nicht sicher ein oder hat Spiel
  • Spreizsicherung beschädigt oder nicht funktionsfähig
  • Stufen mit Rissen, Verformung oder gelockert
  • Standfläche beschädigt, rutschfestauflage abgewetzt
  • Verbindungselemente gelockert
  • Kennzeichnung abgefallen oder unleserlich
  • Tritt verwindet sich unter Belastung, Stabilität nicht gegeben

Prüfung in der Praxis und Dokumentation

Die Prüfung umfasst eine Sichtprüfung aller Bauteile und eine Funktionsprüfung der beweglichen Mechanismen. Bei der Sichtprüfung werden Stufen, Standfläche, Füße, Verbindungselemente und Kennzeichnung auf Beschädigung, Verschleiß und Risse kontrolliert.

Die Funktionsprüfung konzentriert sich auf Klappmechanismus und Spreizsicherung, sofern vorhanden. Der Klappmechanismus wird mehrfach betätigt, um zu prüfen, ob er sicher einrastet und sich nicht unbeabsichtigt löst. Die Spreizsicherung wird im gespreizten Zustand daraufhin kontrolliert, ob sie ein Auseinanderklappen verhindert.

Das Prüfergebnis wird im Prüfprotokoll dokumentiert: Prüfer, Prüfdatum, geprüfte Bauteile, Mängel, Maßnahmen und der nächste Prüftermin. Bei Klapptritten ist der Zustand des Klappmechanismus gesondert zu dokumentieren.

Tritte mit PrüfAssist verwalten

QR-Code und NFC: Jeder Tritt wird mit einem QR-Code oder NFC-Tag erfasst. Beim Scannen wird der aktuelle Prüfstatus angezeigt. Auch bei einer großen Anzahl von Tritten in verschiedenen Bereichen behalten Sie den Überblick.

Typspezifische Prüfpunkte: PrüfAssist bietet für Tritte eine eigene Prüfvorlage mit Prüfpunkten für Stufen, Standfläche, Klappmechanismus, Spreizsicherung und alle weiteren relevanten Bauteile.

Mängelfotos: Mängel werden direkt bei der Prüfung mit Foto dokumentiert und dem Mängeleintrag zugeordnet.

Fristenüberwachung: Prüffristen werden automatisch überwacht. PrüfAssist erinnert rechtzeitig an die nächste Prüfung, sodass kein Tritt vergessen wird.

PDF-Protokoll und Prüfhistorie: Nach der Prüfung wird ein PDF-Protokoll generiert. Die vollständige Prüfhistorie jedes Trittes ist abrufbar, sodass wiederkehrende Mängel erkennbar werden.

Zentrale Verwaltung: Alle Tritte werden zentral verwaltet, mit individuellen Prüffristen, Mängelübersicht und Standortzuordnung.

Häufige Fragen

Ja. Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV und unterliegen derselben Prüfpflicht wie Leitern. Die BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber, Tritte vor der ersten Verwendung und wiederkehrend prüfen zu lassen. Die DGUV Information 208-016 behandelt Tritte zusammen mit Leitern und gibt Anhaltswerte für Prüffristen.